Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur Bestellung und zum Einbau von Küchen, Möbeln, Elektrogeräten und Zubehör
Stand 31.08.2026
1Vertragsgrundlage
Der Vertrag wird auf Grundlage der zwischen dem Kunden und architecto getroffenen Vereinbarungen, der gegebenenfalls zugehörigen Anlagen sowie der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag online oder auf sonstigem Wege abgeschlossen wird. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Unternehmer im Sinne dieser Vertragsbedingungen ist die architecto by Küchen Aktuell GmbH, Braunschweig.
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Unternehmer die Bestellung ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung in Textform, insbesondere per E-Mail, annimmt. Der Unternehmer kann das Angebot innerhalb von zehn Kalendertagen nach Eingang der Bestellung annehmen.
Für die Planung, Lieferung und Montage von Küchen, Möbeln, Elektrogeräte und Zubehör kann der Unternehmer sich Subunternehmern bedienen.
2Liefer- und Abnahmefristen und Pflicht des Kunden nach Einbau der Ware
Kann der Unternehmer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat ihm der Kunde eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Dies gilt nicht, sofern der Unternehmer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. Unberührt hiervon bleibt das Recht der Vertragsparteien, die Dauer der Nachlieferungsfrist individuell vertraglich zu vereinbaren. Dies gilt insbesondere, wenn die Verzögerung der Lieferung darauf beruht, dass ein individuell anzupassendes Produkt bestellt wird, Bestellungen ins Ausland zu tätigen sind oder Betriebsferien im Herstellerwerk in absehbarer Zeit bevorstehen. Liefert der Unternehmer nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Unternehmer ist ab dem in der Bestellung genannten Liefer- oder Leistungsdatum berechtigt, die Ware zum Kunden zu liefern oder die Leistung zu erfüllen. Verzögert sich die Abnahme beim Kunden und muss dadurch der avisierte Liefer- oder Leistungstermin verschoben werden, haftet der Unternehmer hinsichtlich der Ware nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde haftet demgegenüber für die dem Unternehmer durch die Verzögerung entstehenden Kosten. Bei Verzögerungen um mehrere Wochen kann dies dazu führen, dass Änderungen an der Bestellung vorgenommen werden müssen, weil bestimmte Teile oder Linien nicht mehr verfügbar sind, und sich dadurch auch der Preis ändern kann.
Umfasst die Ware auch den Einbau und hier insbesondere den Wasseranschluss von Elektrogeräten, Spülen oder anderen Bestandteilen der gelieferten Ware, soll der Kunde die Anschlüsse nach der Tätigkeit des Unternehmers in regelmäßigen Abständen kontrollieren und bei Bedarf nachziehen.
3Preise
Die Preise sind Bruttopreise inklusive des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes. Eine nach Vertragsabschluss und vor der Lieferung wirksam gewordene gesetzliche Änderung des Mehrwertsteuersatzes wirkt sich auf den Bruttopreis aus. Rechnungen werden dem Kunden auf Wunsch elektronisch zugestellt.
Erfolgt die Lieferung ins Ausland, sind etwaige Verzollungsgebühren, Lieferkosten und zusätzlich anfallende Steuern vom Kunden zu tragen.
In dem vertraglich vereinbarten Lieferumfang und im Preis enthaltene Leistungen, insbesondere auch die Montage bzw. der Aufbau und der Anschluss der Ware, können pauschal kalkuliert sein.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit es sich um Abholware handelt. In diesen Fällen ist der Preis bei Abholung der Ware vollständig zu entrichten. Lieferung, Montage und sonstige Leistungen sind in diesem Falle im Preis nicht enthalten.
Verschiebt der Kunde seinen ursprünglich vereinbarten Liefertermin (Lieferwoche) oder Leistungstermin um mehr als 6 Monate, ist der Unternehmer berechtigt, dem Kunden dadurch nachweislich entstandene Kosten, wie z.B. Lagerungs-, Bearbeitungs- oder höhere Materialkosten, in Rechnung zu stellen.
4Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis wird mit Zustandekommen des Vertrages, das heißt mit Versand der Auftragsbestätigung durch den Unternehmer, zur Zahlung fällig, sofern der Unternehmer keinen späteren Zahlungszeitpunkt bestimmt. Der Unternehmer ist berechtigt, Voraus-, Anzahlungs- oder Teilzahlungen zu verlangen. Der vollständige Kaufpreis ist spätestens bei Lieferung der Ware bzw. Erbringung der vereinbarten Leistung fällig.
Zur Durchführung der Zahlung kann architecto Zahlungsdienstleister einsetzen. Hierzu gehört insbesondere die Stripe Technology Company Limited (STC), One Wilton Park, Wilton Place, Dublin 2, D02 FX04, Irland. Die Zahlungsabwicklung erfolgt entsprechend dem vom Kunden ausgewählten Zahlungsmittel über den jeweils hierfür eingesetzten Zahlungsdienstleister.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Zahlung des Preises bzw. Restpreises in bar Zug, um Zug gegen Lieferung der Ware oder Durchführung der vereinbarten Leistung zu verlangen. Die Auslieferungsmonteure des Unternehmers sind inkassoberechtigt.
5Widerruf des Kunden (Verbraucher nach § 13 BGB beim Erwerb standardisierter Ware)
Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und Standardware bestellt, steht dem Kunden das folgende Widerrufsrecht zu:
Hinweis: Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die individuell an die Bedürfnisse des Kunden angepasst werden, wie z.B. zugeschnittene Küchenplatten.
6Vertragsrücktritt des Kunden/Abnahmeverzug des Kunden
Der Unternehmer gewährt dem Kunden zusätzlich ein vertragliches Rücktrittsrecht, das bis zu 3 Wochen nach dem auf dem Formular notierten Bestelldatum ausgeübt werden kann. Bei vertraglichem Rücktritt des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, einen pauschalen Ersatzanspruch in Höhe von 25% des vertraglich vereinbarten Preises von dem Kunden zu verlangen. Den Vertragsparteien bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht, wesentlich niedriger oder höher entstanden ist. Gesetzliche Widerrufs- und Rücktrittsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Verweigert oder verzögert der Kunde schuldhaft, nachdem ihm der Unternehmer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die Abnahme der Ware oder der Dienstleistung oder hat er bereits zuvor ausdrücklich die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert, ist der Unternehmer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung zu verlangen. Außerdem ist der Unternehmer alternativ berechtigt, die Vorauszahlung der bereits durch den Unternehmer erbrachten Leistungen zu verlangen.
Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Kunde die tatsächlich entstehenden Lagerkosten zu erstatten. Der Unternehmer ist berechtigt, sich zur Lagerung einer Spedition zu bedienen.
Als Schadenersatz statt Erfüllung bei Abnahmeverzug kann der Unternehmer 25% des Bestellpreises ohne Abzüge verlangen. Im Übrigen bleibt dem Unternehmer die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten, etwa bei Sonderanfertigung auf individuellen Wunsch des Kunden. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dem Unternehmer tatsächlich kein Schaden oder ein erheblich niedrigerer Schaden als der pauschal veranschlagte entstanden ist.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass zu dem vereinbarten Termin eine Anlieferung mit den üblichen Transportmitteln (Möbelwagen, Verbringen der einzelnen Warenteile in das Haus / die Wohnung) ohne größere Hürden möglich ist. Bei einer vereinbarten Montage muss sich der Kunde vergewissern und dafür Sorge tragen, dass der hierfür vorgesehene Bereich und das Mauerwerk geeignet, frei und sicher zugänglich und die erforderlichen Anschlüsse vorhanden sind.
7Rücktrittsrecht des Unternehmers
Der Unternehmer wird von der Liefer- oder Leistungsverpflichtung frei, wenn die Lieferung oder Leistung dadurch unmöglich wird, dass der Vorlieferant der bestellten Ware die Produktion einstellt und eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem und unzumutbarem Aufwand möglich wäre und der Unternehmer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Über diese Umstände hat der Unternehmer den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Etwaige bereits geleistete Zahlungen des Kunden wird der Unternehmer erstatten.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Lieferung oder Leistung zu verweigern, wenn ihm nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche die Leistungsfähigkeit des Kunden zur Zahlung des Kaufpreises objektiv gefährdet, erscheinen lassen, insbesondere der Erlass von Mahnbescheiden oder Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden oder die Einleitung des Insolvenzverfahrens, es sei denn der Kunde leistet unverzüglich eine Vorauszahlung und/oder erbringt eine werthaltige Sicherheit.
Zahlt der Kunde nach Fälligkeit und fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Zahlungsfrist den Preis nicht, ist der Unternehmer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz, statt Erfüllung zu verlangen. Im Falle des Rücktrittes gelten die Regelungen gemäß nachstehender Ziffer 8.2.
8Warenrücknahme
Soweit der Kunde in Ausübung von Gewährleistungsrechten berechtigt ist, die Ware zurückzugeben, kann die Rückgabe in dem Einrichtungshaus des Subunternehmers erfolgen, das den Auftrag ausgeführt hat. Auf Wunsch kann die Rückgabe auch an einer anderen, für den Kunden zumutbaren Stelle erfolgen, oder die Abholung durch den Unternehmer organisiert werden.
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme der gelieferten Ware nach Zahlungsverzug des Kunden hat der Unternehmer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: Für Aufwendungen anlässlich der Rücknahme der Waren die Rücktransportkosten und Demontagekosten etc. in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. Für die Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren kann der Unternehmer eine angemessene Nutzungsentschädigung geltend machen. Im Falle einer etwaigen eingetretenen Wertminderung ist der Unternehmer berechtigt, diese in der tatsächlich entstandenen Höhe zu beanspruchen.
9Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsforderung Eigentum des Unternehmers. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die dem Kunden überlassen werden, behält sich der Unternehmer Eigentums- und Urheberrechte vor; diese Unterlagen dürfen nicht für andere als die vom Unternehmer angegebenen Zwecke verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne von § 14 BGB ist verpflichtet er sich, das Eigentum des Unternehmers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Unternehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
Bei schuldhafter Verletzung der vorgenannten Pflichten durch den Kunden ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz zu verlangen.
10Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz zufälligen Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
11Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine derartige Vereinbarung getroffen wurde.
Soweit sich aus Beschreibung oder Zusicherung nichts Abweichendes ergibt, beziehen sich die Angaben der Holzarten und Farben auf die sichtbaren Frontflächen.
Geringfügige Abweichungen in Maserung und Farbe gegenüber einem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Kunststoffe, Lack, Natursteinplatten, Glas, Keramik) liegen und handelsüblich sind. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffe) vorbehalten hinsichtlich der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
Der Unternehmer behält sich ausdrücklich geringe optische und fabrikationstechnische Abweichungen von der Planungsskizze vor.
12Teillieferungen oder Teilleistungen
Der Unternehmer ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, soweit die Teillieferungen oder Teilleistungen im Interesse des Kunden und ihm zumutbar sind. Erfüllt der Unternehmer nach Teillieferung oder Teilleistung die Restleistungen trotz Aufforderung durch den Kunden nicht, kann der Kunde Schadenersatz statt Erfüllung der ganzen Leistung nur verlangen oder vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat.
13Gewährleistungsrechte und Haftung
Weist die Ware bei Übergabe einen Mangel auf, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache oder Nachbesserung zu verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl und/oder erfolgt die Ersatzlieferung nicht innerhalb angemessener, dem Unternehmer gesetzter Frist, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung (sowohl Ersatzlieferung als auch Nachbesserung) ernsthaft und endgültig verweigert oder diese Nacherfüllung dem Kunden unzumutbar ist. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, welche durch die vorstehenden Ausführungen dieser Ziffer unberührt bleiben.
Der Unternehmer ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie ihm nur unter Aufwendung unverhältnismäßiger Kosten möglich ist. Der Kunde ist sodann berechtigt, die andere Art der Nacherfüllung zu verlangen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die bei dem Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung und Nutzung entstehen.
Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe der Ware schriftlich zu rügen. Die Nichteinhaltung dieser Frist hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden.
Der Kunde hat ggf. zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung eine durch den Unternehmer gewährte freiwillige Garantie auf bestimmte Bestandteile der Lieferung. Diese greift neben den Einschränkungen aus Ziffer 13.3 nur bei Beachtung der richtigen Gebrauchs-, Pflege- und Wartungsanweisungen sowie bei sachgerechter Behandlung und Nutzung und gilt nicht für Verbrauchsmaterialien.
Der Unternehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag dem Kunden nach seinem Sinn und Zwecke gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Falle einer Haftung aufgrund leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt wie auch eine verschuldensunabhängige Haftung nach Gesetz, z. B. nach Produkthaftungsgesetz oder eine vertragliche übernommene Garantiehaftung. Soweit die Haftung des Unternehmers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmers. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten zudem für alle gesetzlichen (inklusive deliktischen) und vertraglichen Ansprüche, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung, insbesondere auch aus der Verwendung der Waren entstehen.
Einem Kunden, der Verbraucher nach § 13 BGB ist, stehen unabhängig von den Vorschriften dieser Ziffer 13 die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsrechte zu.
14Aufrechnungsrecht
Gegenüber Forderungen und Ansprüchen des Unternehmers kann der Kunde nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen, es sei denn die Ansprüche beruhen auf demselben Rechtsverhältnis und sind rechtlich miteinander verknüpft.
15Verzögerungsschaden
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so hat er diese mit 9% über dem Basiszinssatz, sofern er Kaufmann ist und mit 5% über dem Basiszinssatz, sofern der Kunde Verbraucher ist, zu verzinsen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt unberührt.
16Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmers, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sofern der Kunde Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Unternehmers.
Der Unternehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17Salvatorische Klausel
Durch eine etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der vorstehenden AGB wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.